Stornierungsbedingungen

Ein Rücktritt vom Mietvertrag muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rücktritts ist der Mieter verpflichtet, eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Diese bemisst sich nach dem vereinbarten Gesamtpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen sowie einer möglichen anderweitigen Vermietung.

Die Entschädigung wird pauschal wie folgt berechnet:

  • bis 30 Tage vor Anreise: 10 % des Gesamtpreises
  • 29 bis 8 Tage vor Anreise: 30 % des Gesamtpreises
  • ab 7 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um sich im Fall unvorhergesehener Ereignisse abzusichern.